Wenn Sie mal Dokumente vernichten müssen – Die DIN Norm 66399 für Aktenvernichtung

Verfasst am 14. Mai 2018
Wie Sie wissen drucken wir. Wir erschaffen also. Doch heute möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über das genau gegensätzliche Tun geben: Dem Vernichten. In Deutschland festgesetzt durch DIN Norm 66399.

Mal kurz zu den Fakten der DIN Norm 66399: es gibt 3 Schutzklassen, 6 Materialklassifizierungen und 7 Sicherheitsstufen nach denen die zu vernichtenden Sachen eingeordnet werden.

Um bei der Datenträgervernichtung dem Wirtschaftlichkeitsprinzip bzw. Angemessenheitsprinzip Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Daten in Schutzklassen einzuteilen. Dabei ist der Grad der Schutzbedürftigkeit ausschlaggebend für die Wahl der Sicherheitsstufe in Bezug auf die Vernichtung der Datenträger. [Quelle http://www.din-66399.com] In der Schutzklasse 1 sind die schwächsten, in der Schutzklasse 3 die höchst zu schützenden Daten einzuordnen.

Die Sicherheitsstufen bestimmen, wie klein die Dokumente geschreddert werden müssen. P-1 ist relativ groß, P-7 sehr klein.

Zur Materialklassifizierung zählt die Bestimmung der Informationsdarstellung (ob sich die Daten auf Papier, CD, Festplatte, USB Stick usw. befinden).

Wie Sie sehen darf man – je nach Daten – diese nicht einfach in den Papierkorb werfen.

Einen schönen Tag,

Ihr Herbert Tillmann