Versenden Sie doch mal eine Flaschenpost!

Verfasst am 12. Mai 2015
Jeder, der an Flaschenpost denkt, denkt auch automatisch an die einsame Insel in der blauen Karibik, Schiffbruch und Robinson Crusoe. Ein Hauch von Exotik ist schon dabei. Doch die exotische Versandart ist auch in Deutschland erlaubt. Hätten Sie es gewusst?
Flaschenpost

Die Deutsche Post erlaubt den Versand einer Flaschenpost unter diesen Voraussetzungen:

Der Versand einer so genannten „Flaschenpost“ als Brief ist möglich, wenn der Flaschenkörper (ohne Hals) rechteckig und abgeflacht ist und die Mindestmaße Länge 100 mm x Breite 70 mm erfüllt.

Abgeflacht bedeutet, dass der Flaschenkörper nicht rund, sondern flach ist (wie zum Beispiel der „Flachmann“) und der Boden der Flasche somit eine ovale Form hat. Die Maße des Bodens sollten im Verhältnis 2:1 stehen, das heißt die Länge ist doppelt so lang wie die Breite. Die „Flaschenpost“ muss bruchsicher sein.

Die Flaschenpost fällt unter die Kategorie „Rollenähnliche Form“ und kann als Groß- oder Maxibriefsendungen innerhalb der Mindest- (Länge 100 mm, Breite 70 mm) und Höchstmaße (Länge 353 mm, Breite 250 mm, Höhe 20 mm beziehungsweise Höhe 50 mm) versendet werden.

Soweit die Theorie. Sie können also einen Flachmann nutzen, aber keine runde Flasche.

Passende dazu gibt es bereits fertige Flaschen zu kaufen, z.B. hier oder hier.

Jetzt könnte man die Etiketten auf der Flasche noch individualisieren, z.B. für einen Geburtstag, Muttertag oder Valentinstag. Diese Etiketten drucken wir gerne für Sie, sofern Sie Flaschenpost in größeren Mengen versenden wollen.

Foto: pixabay.com /Settergren / CC0 Public Domain